E-Mobilität
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CG
2/14/20261 min read


E-Mobilität im Gewerbe 2026 – Steuer-Turbo oder Kostenfalle?
Die Mobilitätswende in deutschen Fuhrparks ist in vollem Gange. Doch während die Technik auf der Straße glänzt, lauern in der Bilanz oft Fallstricke. Wir bei Schaumburg & Scheld zeigen Ihnen, wie Sie 2026 das Maximum aus Ihrer E-Flotte herausholen – standortunabhängig und digital.
1. Der Investitions-Check: Neue Abschreibungsregeln nutzen
Wer 2026 in neue, rein elektrische Lieferwagen oder Firmen-PKW investiert, profitiert weiterhin von attraktiven steuerlichen Anreizen. Für Fahrzeuge, die zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 angeschafft werden, gilt eine neue arithmetisch-degressive Abschreibung:
Im Jahr der Anschaffung können 75 % der Anschaffungskosten abgeschrieben werden.
2. Die 0,25 %-Regel: Ein Privileg für Dienstwagenfahrer
Die private Nutzung eines betrieblichen E-Autos ist steuerlich besonders begünstigt. Für reine Elektrofahrzeuge (inkl. Brennstoffzellenfahrzeuge), die nach dem 30.06.2025 angeschafft werden und deren Bruttolistenpreis maximal 100.000 EUR beträgt, müssen monatlich nur 0,25 % des Listenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden.
Im Vergleich zu Verbrennern (1,0 %) ist das eine erhebliche Ersparnis für Sie und Ihre Mitarbeiter.
3. Das Restwertgutachten: Warum „Schätzen“ gefährlich ist
Ein kritischer Punkt bei E-Fahrzeugen ist die Wertermittlung am Ende der Nutzungsdauer. Da der Gebrauchtmarkt für Elektroautos durch Technologiesprünge (z. B. Batteriekapazitäten) sehr volatil ist, weicht der Buchwert in der Bilanz oft vom tatsächlichen Marktwert ab.
Das Problem: Bei einer Entnahme aus dem Betriebsvermögen oder einem Verkauf setzt das Finanzamt häufig einen fiktiven Teilwert an. Ist dieser zu hoch, zahlen Sie unnötig Steuern auf „stille Reserven“.
Digital beraten – egal, wo Sie parken
Als digitale Kanzlei ist es für uns zweitrangig, ob Ihr Fuhrpark in München, Hamburg oder Berlin steht. Über unsere digitalen Schnittstellen verarbeiten wir Ihre Belege und Fahrzeugdaten ortsunabhängig. Wir prüfen Ihre Verträge (Leasing vs. Kauf) und optimieren Ihre Abschreibungsstrategie per Video-Call.
Fazit:
E-Mobilität lohnt sich 2026 steuerlich mehr denn je – aber nur, wenn die Dokumentation (Stichwort Gutachten) stimmt.


