Hidden Champion der Steuergestaltung
Gutachten zur Restnutzungsdauer
CG
2/1/20262 min read


Der Cashflow-Turbo für Immobilieninvestoren: Das Gutachten zur tatsächlichen Restnutzungsdauer
Das ist einer der „Hidden Champions“ der Steuergestaltung. Während es beim E-Auto um Tausende Euro geht, sprechen wir beim Immobilienkauf oft über sechsstellige Beträge, die über die Jahre durch ein professionelles Gutachten eingespart werden können.
Wer in Immobilien investiert, denkt an Lage, Rendite und Finanzierung. Doch der größte Hebel für den Erfolg liegt oft im Verborgenen: in der Abschreibung (AfA). Ein qualifiziertes Gutachten zur tatsächlichen Restnutzungsdauer kann die Steuerlast deutlich senken und die Liquidität sofort erhöhen. Wir bei Schaumburg & Scheld zeigen Ihnen, wie Sie das Maximum aus Ihrem Investment herausholen.
Das Problem: Die „Standard-AfA“ des Finanzamts
Standardmäßig geht das Finanzamt bei Wohngebäuden von einer Nutzungsdauer von 50 Jahren aus (2 % Abschreibung pro Jahr gemäß § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG). Doch diese Pauschale entspricht selten der Realität. Viele Bestandsimmobilien sind technisch oder wirtschaftlich bereits viel weiter „abgenutzt“, als es die starren Tabellen vorsehen.
Zudem versucht die Finanzverwaltung bei der Kaufpreisaufteilung, einen möglichst hohen Anteil dem Grund und Boden zuzuweisen, da dieser nicht abgeschrieben werden kann. Das reduziert Ihr Abschreibungsvolumen künstlich.
Die Lösung: Das Gutachten zur verkürzten Restnutzungsdauer
Hier setzen wir als Ihre Berater an. Durch ein qualifiziertes Gutachten zur tatsächlichen Restnutzungsdauer (erstellt nach den Vorgaben der Finanzrechtsprechung) lässt sich häufig eine deutlich kürzere Restnutzungsdauer nachweisen.
Was sind die positiven Effekte einer verkürzten Restnutzungsdauer:
Höhere Abschreibung führt zu weniger zu versteuerndem Einkommen !
Warum die Qualität des Gutachtens entscheidend ist:
Das Finanzamt prüft diese Gutachten sehr genau. Ein einfaches Formular reicht nicht aus. Erforderlich ist eine fundierte Herleitung durch einen Sachverständigen, die Faktoren wie
den technischen Zustand (Bausubstanz, Sanierungsstau),
die wirtschaftliche Nutzbarkeit und
rechtliche Gegebenheiten berücksichtigt.
Digitale Begleitung durch Schaumburg & Scheld:
Als überregional tätige Kanzlei unterstützen wir Immobilien-investoren in ganz Deutschland dabei, diese Potenziale zu heben.
Standortunabhängig: Wir sichten Ihre Kaufverträge und Unterlagen digital.
Netzwerk: Wir arbeiten mit spezialisierten Gutachtern zusammen, deren Expertisen vor den Finanzgerichten Bestand haben.
Ganzheitlich: Wir prüfen nicht nur die AfA, sondern optimieren Ihre gesamte Haltestruktur (z. B. vermögensverwaltende GmbH vs. Privatbesitz).
Fazit:
Akzeptieren Sie nicht kampflos die Standardwerte des Finanzamts. Ein qualifiziertes Gutachten zur tatsächlichen Restnutzungsdauer ist kein Kostenfaktor, sondern eine Investition mit erheblichem Potenzial für Ihre Rendite.
.... profitieren sie doppelt:
Durch ein Gutachten zur verkürzten Restnutzungsdauer weisen Sie dem Finanzamt nach, dass Ihre Immobilie wirtschaftlich schneller altert, was deutlich höhere jährliche Abschreibungen ermöglicht. Diese erhöhten Sätze mindern direkt Ihr zu versteuerndes Einkommen, wodurch Sie Jahr für Jahr eine erhebliche Steuerersparnis realisieren und Ihre Liquidität sofort steigern. Nach Ablauf der zehnjährigen Haltefrist können Sie das Objekt schließlich komplett steuerfrei veräußern, ohne die zuvor genossenen Steuervorteile beim Verkauf korrigieren oder nachversteuern zu müssen. Dieser Mechanismus verwandelt laufende Steuerersparnisse in dauerhaftes Privatvermögen und macht die Immobilie zu einem hocheffizienten Instrument für den strategischen Vermögensaufbau.


